Glücksschmiede IchWelten© Onlinecoaching Birgit Winkler

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                    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung

                    § 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

                    1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Coachin Birgit Winkler,also einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB , soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

                    2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde (Coachee) sich nach einem kostenpflichtigen Vorgespräch für ein Angebot über ein Zeitpaket des Coaches,

                    entscheidet und den vereinbarten Betrag per Vorkasse überwiesen hat. (Die Kosten für das Vorgespräch werden bei Paketbuchung verrechnet)

                    Die Inhalte des Coachings und der Beratung können berufliche und private Themen betreffen.

                    3) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

                    § 2 Inhalt des Dienstvertrags

                    1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Coaching, Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee entsprechen, sofern der/die Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.

                    2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachings kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee.

                    § 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches

                    1) Onlinecoaching ist ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern.

                    Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

                    Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus, sollten psychische Erkrankungen bestehen,*sind diese zwingend im Vorgespräch anzuzeigen. *

                    2) Onlinecoaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie, sondern dienen dem Bewusstwerden von Zusammenhängen von Ursachen und Beschwerden, um daraus Lösungen zu entwickeln oder einen anderen Umgang bzw. eine andere Haltung dazu zu finden. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine.

                    § 3 Mitwirkung des Coachees/der Coachee

                    1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee nicht verpflichtet, diese ist aber sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

                    2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee bestimmend sein.

                    3) Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coachee die Coaching- bzw. Trainingsinhalte ablehnt.

                    § 4 Honorierung des Coaches

                    1) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach und dem/der Coachee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Coachs aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.

                    2) Sofern keine Zeitpaketbuchung vereinbart wurde, ist das Honorar vor jedem Termin per Vorkasse oder anderen Zahlungsweisen ohne Abzug zu überweisen, der Zahlungseingang muss vor dem Termin sichtbar sein. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.

                    3) Terminverlegungen müssen 24 Stunden vorher angezeigt werden, beim Versäumen vereinbarter Termine, verfällt der entsprechende Zeitanspruch. Der Verfall des Zeitanspruchs tritt nicht ein, wenn der/die Coachee 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.

                    4) Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem/der Coachee nicht in Rechnung gestellt. Der/die Coachee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

                    5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Onlinecoachingrahmens vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

                    § 5 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

                    1) Der Coach behandelt die Daten des/der Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse des/der Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Coachee zustimmen wird.

                    2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

                    3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

                    4) Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

                    5) Sofern der/die Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coach dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

                    § 6 Meinungsverschiedenheiten

                    Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

                    § 7 Salvatorische Klausel

                    Sollten einzelne Bestimmungen des Coaching- bzw. Trainingsvertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Coaching- bzw. Trainingsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

                    *Die Leistung ist keine Heilung, keine Hilfe, keine

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